Haftbefehlsanwalt in Maryland

Befreiungen für eine vierköpfige Familie Family

Einwanderungsanwalt in Maryland Himedes V. Chicas vertrat erfolgreich eine vierköpfige Familie aus Montgomery County in einem Abschiebungsverfahren und kämpfte dafür, dass sie alle als rechtmäßige ständige Einwohner in den Vereinigten Staaten bleiben würden. Die Familie wurde nach einer bundesstaatlichen Untersuchung der betrügerischen Aktivitäten eines skrupellosen Arbeitgebers, der den Hauptbegünstigten vor mehr als elf Jahren für ein beschäftigungsbasiertes Einwanderungsvisum gesponsert hatte, kollektiv in ein Wegweisungsverfahren gestellt. Aufgrund des von diesem Arbeitgeber eingeräumten Betrugs wurde behauptet, dass der Hauptbegünstigte in diesem Fall auch direkt Einwanderungsbetrug begangen habe, als er sein Einwanderungsvisum erhalten habe. Das Department of Homeland Security (DHS) hat deshalb das Einwanderungsvisum des Schulleiters für ungültig erklärt und ihn in ein Abschiebungsverfahren gestellt. Da die anderen drei Familienmitglieder Derivate des Einwanderungsvisums dieses Familienmitglieds waren, versuchte das DHS auch, sie aus dem Land abzuschieben.

Nach seinem Erscheinen vor dem Einwanderungsrichter im gemeinsamen Verfahren der Familie beantragte Einwanderungsstaatsanwalt Chicas erfolgreich eine Abtrennung des Falles des Hauptbegünstigten von den Fällen der abgeleiteten Begünstigten, da nur der Hauptbeteiligte direkt des Betrugs angeklagt wurde. Darüber hinaus überzeugte der Immigrationsanwalt Chicas das Gericht, die Fälle der Derivate vor dem Fall des Auftraggebers zu planen und zu bearbeiten. Anschließend überzeugte Rechtsanwalt Chicas das DHS Chief Counsel's Office, den Begünstigten von Derivaten eine vorteilhafte Ausübung des staatsanwaltschaftlichen Ermessens durch eine Bestimmung zur Gewährung einer Verzichtserklärung gemäß 237(a)(1)(H) zu gewähren. Der Einwanderungsrichter erließ eine Anordnung, die den Begünstigten von Derivaten den Verzicht nach 237 (a) (1) (H) gewährte und damit sicherstellte, dass sie ihren LPR-Status beibehalten würden.

Im Laufe des Verfahrens bestritt der Hauptbegünstigte vehement, jemals wissentlich am eingestandenen betrügerischen Verhalten des Arbeitgebers teilgenommen zu haben oder davon gewusst zu haben (ein Beispiel dafür, dass ein Anwalt für Arbeitsrecht benötigt wird oder falsche Angaben gemacht hat), geschweige denn, dass er jemals direkt Einwanderungsbetrug begangen hat. Anwalt Chicas Damit lag die Beweislast des DHS beim DHS, und da das DHS keine Beweise für den mutmaßlichen direkten Betrug des Auftraggebers vorlegte, zog das DHS die Betrugsvorwürfe gegen ihn zurück. Er benötigte jedoch immer noch eine Verzichtserklärung, um seine Behauptung aufrechtzuerhalten LPR-Status, und Rechtsanwalt Chicas beantragte auch für ihn eine Ausnahmegenehmigung gemäß 237(a)(1)(H). Diesmal legte das DHS jedoch keine Bedingung dafür fest, und die Hauptfrage, die der Einwanderungsrichter prüfen musste, war, ob die Der Auftraggeber hatte eine günstige Ausübung seines Ermessens verdient. Bei der angefochtenen Anhörung zur Begründetheit sagte der Auftraggeber zur Unterstützung seines Verzichts aus, und nach Prüfung der zahlreichen günstigen Argumente in seinem Fall gewährte der Einwanderungsrichter auch dem Auftraggeber gemäß 237(a)(1)(H) .

Die Verzichtserklärung nach 237(a)(1)(H) ist eine oft übersehene, aber wirksame Entlastungsoption für Personen, die beim Erwerb ihres ständigen Wohnsitzes wegen Betrugs oder falscher Angaben (ob vorsätzlich oder unschuldig) angeklagt wurden. Ein LPR kann eine Ausnahme gemäß 237(a)(1)(H) beantragen, wenn er oder sie: (1) ein qualifiziertes Familienmitglied wie einen Ehepartner, Elternteil, Sohn oder eine Tochter der USC oder LPR hat; (2) zum Zeitpunkt der Einreise ein Einwanderungsvisum oder ein gültiges Einreisedokument hatte; (3) zum Zeitpunkt der Zulassung anderweitig zulässig war, mit Ausnahme einer Unzulässigkeit, die unmittelbar auf den Betrug oder die falsche Darstellung zurückzuführen ist; und (4) zeigt, dass er oder sie eine vorteilhafte Ermessensausübung verdient.

Nach fast vierjährigem Rechtsstreit kann die vierköpfige Familie nun sicher sein, dass die zugrunde liegende Gültigkeit ihres rechtmäßigen Daueraufenthalts nicht mehr in Frage gestellt wird. Das i-Tüpfelchen: Die drei Derivat-Begünstigten sind nun alle eingebürgerte US-Bürger.

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