Haftbefehlsanwalt in Maryland

Wiederherstellung von TPS-Leistungen vor dem Einwanderungsgericht

Partnerschaftsräte Einwanderungsanwalt in Maryland Himedes V. Chicas überzeugte kürzlich einen Einwanderungsrichter, dem Antrag seines Mandanten auf Neubestimmung des Sorgerechts stattzugeben, was zur Freilassung seines Mandanten unter einer angemessenen Kaution führte. Von zentraler Bedeutung für die Entscheidung des Einwanderungsrichters war die Tatsache, dass der Mandant von Herrn Chicas, der seit fast 15 Jahren in den USA lebt, prima facie Anspruch auf den temporären Schutzstatus („TPS“) hat.

TPS ist eine vorübergehende Form der humanitären Hilfe (und ein gültiger legaler Einwanderungsstatus) für bestimmte Staatsangehörige ausgewählter Länder, die vom Sekretär des Heimatschutzministeriums bestimmt werden. Derzeit wurden die TPS-Leistungen auf berechtigte Staatsangehörige von El Salvador, Honduras, Haiti, Nicaragua, Syrien, Sudan, Südsudan und Somalia ausgeweitet.

Der Kunde von Herrn Chicas hatte sich zuvor rechtzeitig registriert und während der ersten Registrierungsperiode TPS-Vorteile erhalten, aber aufgrund eines Versehens während einer nachfolgenden TPS-Neuregistrierungsperiode verlor er seine TPS. Leider hat diese Person nie eine verspätete Einreichung eines wichtigen Grundes eingereicht und angesichts der Zeit, die seit seiner ersten TPS-Erteilung vergangen war, war es unwahrscheinlich, dass USCIS die TPS-Vorteile dieser Person wiederherstellen würde. So blieb er seit einigen Jahren ohne Einwanderungsstatus. Nach einer Festnahme durch die örtliche Polizei wegen eines geringfügigen Verkehrsverstoßes wurde er in ein Abschiebungsverfahren gestellt.

Jetzt, da er sich in einem Abschiebungsverfahren befindet, hat der Einwanderungsrichter die Befugnis, den TPS-Antrag dieser Person de novo zu prüfen – was bedeutet, dass der Einwanderungsrichter jetzt unabhängig entscheiden kann, ob der Mandant von Herrn Chicas weiterhin gesetzlich Anspruch auf TPS hat oder nicht. Die Angelegenheit ist jetzt für eine Anhörung vor einem Einwanderungsgericht angesetzt, zu der der Richter entscheiden wird, ob er eine Anordnung zur Wiederherstellung seiner TPS-Leistungen unterzeichnen soll oder nicht, sodass der Mandant von Herrn Chicas seinen Rechtsstatus und seine Arbeitserlaubnis in den USA wiedererlangen kann Bei Fragen zu TPS-Vorteilen oder -Berechtigung rufen Sie bitte Herrn Chicas unter 202.384.2647 an.

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